Gutes Fleisch!?

Immer wieder findet man auf Etiketten von Hundefutter oder auf den Websites von Futterhändlern die Bezeichnung „Lebensmittelqualität“ oder „Garantiert ohne Schlachtabfälle!“ Da lohnt ein genaueres Hinschauen, was denn eigentlich als „Lebensmittel“ bezeichnet werden darf und was nicht.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Fleischprodukten zwischen den Begriffen „Lebensmitteltauglich“ und „tierische Nebenprodukte“. Lebensmitteltauglich ist in erster Linie der Schlachtkörper, ohne Füße, Kopf, Haut und dem gesamten „Innenleben“ des geschlachteten Tieres. Tierische Nebenprodukte werden in gleich drei Kategorien unterteilt:

In die Kategorie 1 (K1) fällt so genanntes spezifiziertes Risikomaterial wie z.B. Rinderdarm und Tiere, denen verbotene Stoffe beziehungsweise Arzneimittel verabreicht wurden. K1-Material ist nicht zur Herstellung von Tierfutter geeignet und muss mit der Kennzeichnung „Nur zur Entsorgung“ versehen werden. K1-Material muss absolut vernichtet, also verbrannt, werden.

Kategorie 2 bezeichnet Material mit mittlerem Risiko. Darunter fallen beispielsweise verendete oder totgeborene Tiere und Föten. Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 tragen die Kennzeichnung „Darf nicht verfüttert werden“. K2-Material findet mit Einschränkungen in der Kompostierung und bei der Biogaserzeugung Verwendung und darf zu technischen Zwecken genutzt werden.

In der Kategorie 3 werden Teile mit dem geringsten Risiko zusammengefasst. K3-Material (nicht zu verwechseln mit dem Vitamin K3!!!) sind grundsätzlich genusstaugliche Schlachttierkörperteile, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie sind mit der Aufschrift „Nicht für den menschlichen Verzehr“ gekennzeichnet.

Innerhalb dieser Kategorisierung ist ein Wechsel nur von einer höheren in eine niedrigere Kategorie möglich, niemals umgekehrt! So kann K 3-Material der Kategorie 1 zugeordnet werden; umgekehrt jedoch nicht!

Unabhängig von dieser Kategorisierung ist die Abgrenzung zwischen Lebensmittel und tierischem Nebenprodukt manchmal schwer, wird aber durch zwei Wege vorgegeben:

Die Art des Produktes entscheidet: Die Wirbelsäule eines über 30 Monate alten Rindes, Stichstellenfleisch, der unentleerte Magen-Darm-Trakt oder abgemagerte Tiere dürfen nicht als Lebensmittel deklariert werden, auch wenn ansonsten die Anforderungen an Lebensmittelqualität erfüllt wären. Sie gelten als genussuntauglich bzw. als Risikomaterial, das der Entsorgung zugeführt werden muss.

Die Zweckbestimmung des Produktes gibt den Ausschlag: Das Produkt ist zwar lebensmitteltauglich, wird aber als tierisches Nebenprodukt gehandelt. Hier scheiden sich mitunter die Geister, denn was in manchen Regionen mit Genuss verspeist wird, betrachten Bewohner anderer Landstriche oftmals mit Unverständnis und Ekel. Euter oder Schweineflomen (Bauchwandfett) sind Beispiele hierfür. Bei manchen tierischen Nebenerzeugnissen wie Gurgeln, Hoden oder Därmen sind sich die meisten Mitteleuropäer jedoch einig, dass sie das nicht essen würden.

Die Einteilung, welche Teile des Schlachttieres sich für die Lebensmittelerzeugung eignen und welche in den Bereich tierisches Nebenerzeugnis gehören, trifft der Schlachtbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Amtsveterinär. Die Definition von fleischlichem (Heim-)tierfutter geschieht also auf wiederum auf zwei Wegen:

  • der Vorgabe durch die gesetzlichen Bestimmungen und
  • der Einteilung im Schlachthof.

Sobald diese Einteilung vorgenommen wurde, gibt es für die tierischen Nebenerzeugnisse kein Zurück mehr. Sie können nicht mehr zurück in die Lebensmittelkette, sind also per Definition keine Lebensmittel mehr. Die Tauglichkeit und Qualität wird ihnen allein durch die Deklaration abgesprochen, auch, wenn es sich dabei um ein Filetstück oder einen schönen Schinken handelt, der versehentlich in die falsche Kiste gelangt ist. Umgekehrt steht natürlich jedem Schlachtbetrieb frei, den Schinken in eine Tierfutterkategorie herabzustufen – wahrscheinlich ist ein solches Vorgehen jedoch nicht.

Quelle:
Landestierärztekammer Baden-Württemberg; „Anforderungen an den Umgang mit Rohstoffen und tierischen Nebenprodukten in Frischfleischbetrieben“; Fortbildung amtlicher Tierärzte, Stand: November 2007

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